Weitere Rechtsgebiete
Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht fasst all jene Rechtsbereiche zusammen, die das Verhältnis zwischen privaten Personen oder Institutionen regeln. Dazu gehören so unterschiedliche Themen wie Vertragsrecht (z.B. Kauf-, Miet-, Darlehens- oder Gesellschaftsverträge) oder Schadenersatzpflichten, die auch ohne Vertrag entstehen können. Weiter regelt das Zivilrecht die Eigentums- und Besitzverhältnisse an Grundstücken und beweglichen Sachen sowie das Familien- und Erbrecht.
Fast immer geht es hier um Geldforderungen. Für die Entscheidung sind - je nach Streitwert - die Amts- oder die Landgerichte zuständig. Bevor ein Urteil gesprochen wird, sind die Gerichte verpflichtet, auf eine Einigung der Parteien hinzuwirken. Die vom Gericht festgestellten Urteile und Vergleiche können vollstreckt werden. Dafür sind die Gerichtsvollzieher oder - z.B. bei Konto- oder Lohnpfändungen - die Amtsgerichte zuständig.
Baurecht
Im Baurecht kann man zunächst um die Frage der Zulässigkeit eines Bauvorhabens streiten. Diese Frage gehört zum "öffentlichen Baurecht". Dafür sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Ist die Baugenehmigung erteilt und mit dem Bau begonnen, entstehen häufig Unstimmigkeiten über die Einhaltung von Fristen oder die genaue Bau- ausführung (Baumängel).
Diese Fragen gehören zum "privaten Baurecht". Hierfür sind - je nach Streitwert - die Amtsgerichte oder die Landgerichte zuständig. Die Verfahrenskosten für Bauprozesse sind auf Grund der hohen Streitwerte häufig relativ hoch. Deshalb sind Rechtsschutzversicherungen - zum Schutz der Gesamtheit der Versicherten - nur in Ausnahmefällen verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.