Verkehrsrecht
Kontaktieren Sie mich am besten umgehend nach einem Verkehrsunfall – ich unterstütze Sie gerne und berate Sie umfassend mit dem entsprechenden Fachwissen. Eine rechtliche Beratung im Bereich des Verkehrsrechts ist oft notwendig, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, ganz unabhängig davon, ob die Schuldfrage geklärt ist oder nicht. Aber auch wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten haben, Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder gar ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen Sie eingeleitet wurde, hilft Ihnen eine anwaltliche Beratung und Vertretung weiter.
Das Verkehrsrecht umfasst Vorschriften und Gesetze aus dem Zivilrecht, aus dem Strafrecht und aus dem Verwaltungsrecht. Gerne können Sie mich zu zivilrechtlichen Fragen kontaktieren, wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen Ihren Unfallgegner stellen wollen. Mit der Hilfe eines Anwalts kommen Sie zu Ihrem Recht und erleben keine unangenehmen Überraschungen. Insbesondere wenn ein Unfall Personenschäden zur Folge hat und Schmerzensgeld eingeklagt werden soll, aber auch wenn bei einem Fahrzeugausfall eine Forderung für die Kosten eines Mietwagens besteht, ist ein frühzeitiger Kontakt zu einem Anwalt erforderlich, um die notwendigen Informationen und fachkundigen Rat zu erhalten.
Rufen Sie mich auch an, wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht einverstanden sind, wenn der Entzug des Führerscheins oder ein Fahrverbot droht oder wenn Ihnen ein Straftatbestand im Bereich des Verkehrsrechts vorgeworfen wird. Ein Strafverfahren wird beispielsweise bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder bei Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen eingeleitet. Eine anwaltliche Begleitung ist in vielen Fällen unerlässlich, da in diesen Bereichen nur ein Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte erhält. Dies ist wiederum wichtig für die Vorbereitung einer erfolgreichen Verteidigung. Auch wenn es um die Überprüfung der Punktekartei in Flensburg geht, bin ich der richtige Ansprechpartner. Mit den verwaltungsrechtlichen Regelungen, die bei der Vergabe der Punkte eine Rolle spielen, kenne ich mich bestens aus. Ebenso kann ich Sie beraten, wie Sie vorhandene Punkte reduzieren oder abbauen können, und ich informiere Sie zu Tilgungsfristen und Höchstgrenzen.
Die Gesetze, die mit dem Verkehrsrecht in Verbindung stehen, sind umfangreich und komplex. Gehen Sie daher bei allen verkehrsrechtlichen Fragen zum Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht auf Nummer sicher und holen Sie sich fachkundigen anwaltlichen Rat ein.
Ich stehe Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.