Sozialrecht
Als Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht unterstütze ich Sie mit meinem Fachwissen in allen sozialrechtlichen Belangen. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid zu Ihrem beantragten Arbeitslosengeld I oder zu Hartz IV bekommen haben, sollten Sie in Erwägung ziehen, diesen auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Ein fachkundiger Rat ist ebenso sinnvoll, wenn Ihnen diese Sozialleistungen gekürzt werden. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die beantragten Leistungen, die Ihnen zustehen, einzuklagen. Auch wenn die bewilligten Leistungen in der Höhe von Ihren Erwartungen abweichen, macht eine anwaltliche Beratung unter Umständen Sinn.
Dies gilt ebenso, wenn Sie mit Ihrem Bescheid zur Altersrente oder zur Rente wegen Berufsunfähigkeit nicht einverstanden sind. Ein Anwalt kann den Sachverhalt und die oft kompliziert formulierten Bescheide unter die Lupe nehmen und Sie zu den notwendigen Schritten beraten.
Weitere Fragen, die zum Sozialrecht gehören, sind beispielsweise die Anerkennung einer Behinderung und die Feststellung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenausweis.
Wenn es um Sozialversicherungen wie Unfall-, Kranken- oder Pflegeversicherung geht, kann ein Anwalt Sie mit der Überprüfung der Versicherteneigenschaft oder der Beitragspflicht unterstützen und Ihnen dabei helfen, bei einer Erkrankung Krankengeld oder Leistungen aus der Pflegeversicherung einzufordern.
Üblicherweise steht zu Beginn des Verfahrens ein Antrag des Betroffenen. Zunächst ist bei einem von Ihren Erwartungen abweichenden oder ablehnenden Bescheid schriftlich Widerspruch einzulegen, damit die Angelegenheit außergerichtlich geregelt werden kann. Dabei sind die im Bescheid genannten Fristen unbedingt zu beachten. Schon beim Widerspruchsverfahren helfe ich Ihnen gerne und berate Sie zu den entsprechenden Regelungen. Erst wenn wir im Widerspruchsverfahren nichts erreichen, kann eine Klage eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt greift auch die Rechtsschutzversicherung, die die Kosten erst übernimmt, wenn die Angelegenheit vor einem Sozialgericht verhandelt wird.
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