Arbeitsrecht
Wenn es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt, sind die Arbeitsgerichte zuständig. Bei einer Kündigung tauchen viele Fragen auf, wie beispielsweise, ob die Kündigung oder die Befristung des Arbeitsvertrages rechtmäßig war, ob alle Aspekte des Kündigungsschutzes beachtet wurden und ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Auch eine mögliche Abfindung und deren Höhe kann bei einer erfolgten Kündigung eine Rolle spielen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Fragen hierzu beantworten, Ihnen einen fachkundigen Rat geben und den Arbeitsvertrag in diesem Zusammenhang genau unter die Lupe nehmen.
Den Arbeitsvertrag können Sie auch bereits zu Beginn Ihrer Tätigkeit entsprechend von einem Anwalt überprüfen lassen. Wenn es um Lohn und Gehalt geht, um Tarifverträge oder die Einhaltung des Mindestlohns, um Urlaub oder Arbeitszeit kann ein Anwalt Sie ebenfalls beraten und Sie gegebenenfalls bei einer Klage unterstützen. Ebenso sind der Jugendarbeitsschutz, der Arbeitsschutz und der Mutterschutz Bereiche, die zum Arbeitsrecht gehören.
Gerne beantworte ich auch Ihre Fragen zum Betriebsrat und zur Mitbestimmung.
Zunächst ist das Ziel der Beratung immer, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, vertrete ich Sie bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht.
Wenn Sie dort Mitglied sind, kann jedoch ebenso ein Vertreter einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes die Vertretung vor einem Arbeitsgericht für Sie übernehmen. Aus diesem Grund müssen Sie als Kläger in erster Instanz die Kosten für Ihren Anwalt übernehmen, selbst wenn Sie das Verfahren gewinnen. Eine Kostenerstattung kommt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nicht in Betracht.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, wenn Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben – mit viel Erfahrung und großem Fachwissen berate und unterstütze ich Sie.