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Kosten

Da­mit Sie Klar­heit über die Kos­ten ha­ben, die durch ei­ne an­walt­li­che Be­ra­tung oder Ver­tre­tung auf Sie zu­kom­men kön­nen, er­hal­ten Sie hier aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen da­zu. Ge­re­gelt sind die Kos­ten seit dem 01. Ju­li 2004 im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz. Ein An­walt hat ent­spre­chend die­sem Ge­setz An­spruch auf Ge­büh­ren, so­bald er für Sie tä­tig wird. Im Ge­richts­ver­fah­ren ist je­der An­walt an die im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) fest­ge­setz­ten Ge­büh­ren ge­bun­den. Die­se ori­en­tie­ren sich am so­ge­nann­ten Streit­wert. Im Zi­vil­recht trägt letzt­end­lich der Ver­lie­rer des Ver­fah­rens die ge­sam­ten Kos­ten, al­so auch die An­walts­kos­ten des Geg­ners. Oft­mals ist ei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung hilf­reich, die in vie­len Fäl­len die Ge­büh­ren über­nimmt. Rechtsschutzversicherungen sind jedoch in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für vorbeugende Tätigkeiten eines Rechtsanwalts zu übernehmen. Wenn Sie mit­tel­los sind, ha­ben Sie die Mög­lich­keit, beim zu­stän­di­gen Ge­richt ei­ne Pro­zess­kos­ten­bei­hil­fe zu be­an­tra­gen. Die­se wird je­doch nur be­wil­ligt, wenn das Ge­richt Er­folgs­aus­sich­ten in der Kla­ge sieht. Die Bei­hil­fe wird nur für die Kos­ten des ei­ge­nen An­walts ge­währt. Pro­zess­kos­ten­hil­fe gibt es je­doch bei Straf- oder Buß­geld­an­ge­le­gen­hei­ten grund­sätz­lich nicht.

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